Arbeitsrecht

Treten Konflikte im Bereich des Arbeitsrechts auf, trifft es den Arbeitnehmer oftmals in der Existenzgrundlage. Im Fall einer Kündigung ist der Arbeitsplatz in Gefahr, wird das Gehalt nicht gezahlt, können eigene Zahlungsverpflichtungen nicht bedient werden. Für den Arbeitgeber geht es oft ebenfalls um die wirtschaftliche Existenz oder aber um einen massiven Vertrauensverlust gegenüber dem Arbeitnehmer. Dies sind nur kleine Teilaspekte einer auf dem Gebiet des Arbeitsrechts möglichen Krisensituation. Aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden gesetzlichen und vertraglichen Fristen ist es unumgänglich, hier zeitnah kompetenten und zuverlässigen Rechtsrat einzuholen. Unser Ziel ist es, die Krisensituation kurzfristig für Sie zu entschärfen und eine Planungssicherheit für die Zukunft zu geben. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes.


Auf diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Martina Kring.


Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei folgenden Fragen:

Arbeitsverträge

Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen wie z.B. Arbeitnehmerdarlehensverträge, Provisionsregelungen und Rückzahlungsvereinbarungen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtssprechung. Ebenso überprüfen wir, ob eine Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber abhängiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist.

Beendigung von Arbeitsverträgen

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung, d.h. bei der Gestaltung von Aufhebungs- oder Auflösungsverträgen, ob mit oder ohne Abfindungen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Problematik der Verhängung von Sperrzeiten durch die Bundesagentur für Arbeit und anderen Fragen, welche im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen können. In diesem Zusammenhang überprüfen und erstellen wir auch Lösungen bei der Urlaubsabgeltung und den Umgang mit nachträglichen Wettbewerbsverboten.

Vorbereitung von Kündigungen

Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und hieraus zwangsläufig entstehende Folgeprobleme zu vermeiden. Wir prüfen hierbei den Einzelfall insbesondere im Hinblick auf den allgemeinen Kündigungsschutz, änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie die Notwendigkeiten einer Betriebsratsanhörung oder einer entsprechenden Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich auch Abmahnungen sowie deren rechtssicherer Inhalt besprochen und gestaltet.

Kündigungsschutzklage

Wir vertreten Sie selbstverständlich im Rahmen der Kündigungsschutzprozesse, wir bereiten uns durch eine intensive Informationssammlung frühzeitig auf den Prozess vor, um einen günstigen und vor allen Dingen zeitnahen Prozessverlauf zu gewährleisten. Hierbei werden durch uns die Prozessrisiken frühzeitig durch die genaue Sachverhaltsermittlung ermittelt und mit Ihnen besprochen. Sofern Sie es wünschen, versuchen wir bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage eine gütliche Einigung zu erzielen. Wir wählen, in Absprache mit Ihnen, den für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Weg.

Arbeitszeugnis

Wir vertreten und beraten Sie selbstverständlich auch im Bereich der Zeugniserstellung. Insbesondere wird eine überprüfung der individuellen Formulierung des Arbeitszeugnisses vorgenommen, auf Wunsch auch ein Arbeitszeugnis formuliert.

Lohnforderungen

Wir beraten und vertreten Sie auch im Bereich der Geltendmachung von Lohnforderungen oder deren Abwehr. Wir prüfen in diesem Zusammenhang die vertraglichen Vereinbarungen und etwaige gesetzliche Ansprüche. Hier gilt es insbesondere auch vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Verfallfristen zu wahren. Unser Ziel ist es, effizient und schnell Ihre Forderung durchzusetzen oder die Forderung der Gegenseite abzuwehren.


In unserem Leistungsspektrum richten wir uns ganz nach Ihren individuellen Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation. Sofern Sie lediglich eine Beratung wünschen, treten wir nach außen hin nicht für Sie in Erscheinung sondern unterstützen Sie „verdeckt“. Anderenfalls korrespondieren oder verhandeln wir in Ihrem Namen mit der Gegenpartei. Sollte für die Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Wir sind als Rechtsanwälte dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und wirtschaftlich günstigsten Weg für Sie zu gehen, um Sie zu Ihrem Ziel zu begleiten. Wir kalkulieren bereits im ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie selbstverständlich gerne auch über die Möglichkeit, finanzielle Hilfen vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung.

 

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