Mietrecht

Probleme im Bereich des Mietrechts kommen häufig vor. Gerade in diesem Bereich sind Streitigkeiten besonders unangenehm, weil sensible Interessen der Parteien berührt werden. Der Vermieter einerseits will sein Eigentum pfleglich behandelt wissen und liegt verständlicherweise Wert darauf, einen adäquaten Mietzins zu erhalten, der Mieter hingegen möchte in der Wohnung als sein Lebensmittelpunkt sein Leben und seine Lebensgestaltung verwirklicht wissen, hieran sieht er sich zweifelsfrei gehindert, wenn die Wohnung mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Im Rahmen der Gewerbemietverhältnisse ist schnell die berufliche Existenz in Gefahr, wenn das Mietverhältnis nicht so läuft, wie es den Parteien vertraglich zusteht. Gerade bei Streitigkeiten während der Vertragsdauer lohnt es sich häufig, Verhandlungen und Gespräche zu führen, da die Parteien regelmäßig durch Verträge unter Umständen auch langfristig noch aneinander gebunden sind. Sollte es aber doch zum unvermeidlichen Rechtsstreit kommen, gilt es, den eigenen rechtlichen Standpunkt fachgerecht vertreten zu wissen. Hier ist es insbesondere wichtig, zeitnah adäquate Lösungen für den Mandanten zu erzielen, um wieder die persönliche aber auch finanzielle Sicherheit zu finden.


Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet sind Frau Rechtsanwältin Martina Kring und Herr Rechtsanwalt Marcus Birker (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht).


Wir beraten und unterstützen Sie gern bei folgenden Fragen:

Mietverträge

Mietverträge sind Verträge, in denen eine Mietsache entgeltlich und in der Regel auf Dauer dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Für den Vermieter ist diese Mietsache ein beträchtlicher Vermögenswert, für den Mieter ein elementarer Bestandteil seines privaten oder gewerblichen Lebens. Um dieser erheblichen Bedeutung gerecht zu werden, insbesondere den sich hieraus ergebenden wechselseitigen Rechten und Pflichten, bedarf es zur Lösung mietrechtlicher Fragestellungen besonderer Kenntnisse und Erfahrungen. Wir überprüfen hier für Sie auch unabhängig von einem Streitfall sowohl Wohnraummietverträge als auch Gewerbemietverträge. Wir sondieren hierbei Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag in für Sie verständlicher Form. Sollte eine Mietvertragspartei sich an diese Verpflichtungen nicht halten, machen wir die entsprechenden Ansprüche für Sie geltend.

Mängel der Mietsache

Es ist ärgerlich, wenn man Mietzins für die Wohnung oder den Gewerberaum bezahlt, dieser allerdings nicht den vertraglich vereinbarten Zustand hat. Gerade im Wohnraummietverhältnis kann dies zu massiven Einschränkungen des täglichen Lebens führen, im Gewerbemietverhältnis sogar zur Einschränkung der beruflichen Tätigkeit. Wir fertigen hier für Sie fundierte Mängelrügen und berechnen eine adäquate Mietzinsminderung sowie gegebenenfalls ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Mängelbeseitigung. Wir vermitteln gerne auch Sachverständige, welche das Vorhandensein der Mängel überprüfen, einschließlich einer Kostenschätzung für die Mängelbeseitigung. Auch in diesen Fällen kann es gerade angeraten sein, frühzeitig einen gerichtlichen Antrag zu stellen, um durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen „gerichtssicher“ feststellen zu lassen, welche Mängel vorliegen, in wessen Verantwortungsbereich diese fallen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Mängel zu beseitigen. Dies umso mehr vor dem Hintergrund, dass der Mieter auch selbst das Recht hat, Mängel zu beseitigen, wenn der Vermieter trotz Fristsetzung auf die Mängelbeseitigungsaufforderungen nicht reagiert.

Mieterhöhungen

Mieterhöhungen sind für den Vermieter notwendig, um den Vermögenswert der Immobilie auch durch Investitionen erhalten zu können. Andererseits ist es für den Mieter finanziell nachteilig, einen nicht adäquaten Mietzins für die Wohnung zahlen zu müssen. umso wichtiger ist es, hier kompetenten Rat zu erhalten. Wir überprüfen das Mieterhöhungsverlangen in den Einzelheiten und stellen so sicher, dass Sie nur den berechtigten Mietzins für Ihre Wohnung zahlen müssen. Wir bereiten für Vermieter auch Mieterhöhungsverlangen vor, um langwierige und auch kostenintensive Klageverfahren auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu vermeiden.

Betriebskostenabrechnungen

Einmal im Jahr ist es soweit, man erhält die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr. Es stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen, insbesondere ob alle Abrechnungspositionen berechtigt sind und ob diese tatsächlich vom Mieter getragen werden müssen. In vielen Fällen sind Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft und führen zu einer Benachteiligung des Mieters. Wir überprüfen hier die Betriebskostenabrechnungen einschließlich der damit einhergehenden Belegprüfung. Wir überprüfen die vertraglichen Grundlagen, welche Abrechnungspositionen überhaupt auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Mietzahlung

Der Mieter zahlt die Miete nicht, was auch beim Vermieter zum Beispiel im Falle einer finanzierten Wohnung zu finanziellen Engpässen führen kann. Die Miete ist grundsätzlich zum dritten Werktag eines jeden Monats auf dem Konto des Vermieters gutzuschreiben. Was geschieht in den Fällen, in denen ein Mieter ständig unpünktlich oder unvollständig die Miete entrichtet? Wir überprüfen in diesem Zusammenhang für Sie die Möglichkeit des Ausspruchs einer Kündigung oder etwaiger vorher notwendiger Abmahnungen. Wir machen den Mietzins für Sie geltend und setzen Ihre Ansprüche in gerichtlichen Verfahren durch.

Kündigung des Mietvertrages

Gerade im Wohnraummietrecht ist es für den Vermieter oftmals schwierig, einen Mietvertrag zu beenden. Egal ob es sich um eine Eigenbedarfskündigung handelt oder aber um eine Kündigung, welche auf Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag beruht. Der Gesetzgeber hat aufgrund des Grundrechtschutzes für Mieterverhältnisse erhebliche Anforderungen an die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Kündigung gestellt. Bevor ein kostenintensives Klageverfahren auf Räumung der Wohnung eingeleitet wird, sollte daher rechtzeitig im Vorfeld, und zwar vor Ausspruch der Kündigung, kompetenter Rechtsrat eingeholt werden. Die Kündigung muss juristisch grundlegend und sauber vorbereitet werden, damit diese gegenüber einem Gericht im Falle des notwendigen Klageverfahrens auf Räumung der gerichtlichen überprüfung standhält. Wir sondieren mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt und bereiten die Kündigung für Sie juristisch fundiert vor, sofern Abmahnungen vorher notwendig, werden diese in adäquater Form gegenüber dem Mieter für Sie ausgesprochen. Im Anschluss daran formulieren wir für Sie die Kündigung und erheben, sofern der Mieter den Wohnraum nicht freiwillig räumt, Räumungsklage und setzen Ihren Räumungsanspruch durch.

Schönheitsreparaturen

Bei Beendigung des Mietverhältnisses stellt sich sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter oft die Frage, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden muss. Muss renoviert werden, welche Schäden sind zu beseitigen? Auch hier gibt es eine Fülle von Rechtsprechung, welche die Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters regeln. Hier ist es oftmals schwierig, für beide Seiten den überblick zu behalten. Dies gilt umso mehr, als dass die Rechtsprechung auch viele Voraussetzungen an einen berechtigten Schadenersatzanspruch des Vermieters stellt. Wir prüfen gemeinsam den Mietvertrag um die jeweiligen Rechte und Pflichten festzustellen. Wir nehmen mit Ihnen gemeinsam eine Schadensanalyse vor, auch hier vermitteln wir gerne Sachverständige, welche für eine ordnungsgemäße Schadenfeststellung Sorge tragen. Wir fordern den Mieter auf, entsprechende Schönheitsreparaturen durchzuführen und gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten. Ebenso wehren wir unberechtigte Forderungen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen oder Schadenersatzansprüche ab. Grundsätzlich ist in beiden Fällen die kurze vom Gesetzgeber vorgesehene Verjährungsfrist zu beachten.

In unserem Leistungsspektrum richten wir uns ganz nach Ihren individuellen Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation.
Sofern Sie lediglich eine Beratung wünschen, treten wir nach außen hin nicht für Sie in Erscheinung, sondern unterstützen Sie „verdeckt“. Anderenfalls korrespondieren oder verhandeln wir in Ihrem Namen mit der Gegenpartei. Sollte für die Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Wir sind als Rechtsanwälte dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und wirtschaftlich günstigsten Weg für Sie zu gehen, um Sie zu Ihrem Ziel zu begleiten. Wir kalkulieren bereits im ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie selbstverständlich gern auch über die Möglichkeit, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung.

Cookie-Einstellungen